Kanzlei Rambow
Private Steuerberatung
Für Vermögensfragen, Immobilien und steuerliche Gestaltung.
Persönliche Beratung mit klarem Blick auf das Wesentliche
Sie erhalten Sie eine persönliche, auf Sie zugeschnittene Beratung
Wir begleiten Sie bei steuerlichen Fragen rund um Vermögen, Immobilien, Erbschaft und besondere private Entscheidungen. Dabei beraten wir diskret, sorgfältig und so, dass Zusammenhänge für Sie nachvollziehbar bleiben.
Vermögensplanung
Wir betrachten Ihr Vermögen mit Blick auf Steuern, Liquidität und künftige Entwicklungen. So lassen sich Entscheidungen rund um Anlagen, Entnahmen und Reserven besser einordnen.
Erbschaft & Schenkung
Wir unterstützen Sie dabei, Vermögen zu Lebzeiten oder im Erbfall so zu übertragen, dass steuerliche Belastungen überschaubar bleiben und die Regelungen nachvollziehbar sind.
Beratung bei Abfindungen
Abfindungen können steuerlich sehr unterschiedlich wirken. Wir prüfen Ihre Situation und zeigen, welche Gestaltungsmöglichkeiten in Ihrem Fall bestehen.
Immobilienkonzepte
Ob Eigennutzung oder Vermietung: Wir begleiten Sie bei steuerlichen Fragen rund um Erwerb, Finanzierung, laufende Besteuerung und Verkauf von Immobilien.
Steuererklärungen erstellen lassen
Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung sowie weitere private Steuererklärungen und achten darauf, dass alle relevanten Sachverhalte vollständig und korrekt berücksichtigt werden.
Anträge & Gestaltungen
Wir unterstützen Sie bei erforderlichen Anträgen – etwa zu Fristverlängerungen, Stundungen oder besonderen steuerlichen Regelungen – und stimmen diese mit Ihrer Gesamtsituation ab.
Prüfung von Steuerbescheiden
Wir prüfen Steuerbescheide auf Plausibilität und Abweichungen. Wenn nötig, legen wir fristgerecht Einspruch ein und begleiten das weitere Verfahren.
Neue Steuerregelungen
Strategische Steuerplanung
Wir betrachten Ihre Einkünfte, Vermögenswerte und geplanten Schritte im Zusammenhang, um steuerliche Folgen frühzeitig sichtbar zu machen und sinnvolle Gestaltungen zu entwickeln.
Vertretung in Steuerstrafverfahren
Wir vertreten Sie gegenüber dem Finanzamt – von der laufenden Korrespondenz über Außenprüfungen bis hin zu Einspruchs- und ggf. Strafverfahren, auch in Abstimmung mit weiteren Beratern.
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FAQ
Häufige Fragen für Privatmandanten
Für wen ist Ihre private Steuerberatung gedacht?
Wir sind besonders dann der richtige Ansprechpartner, wenn bei Ihnen neben der klassischen Einkommensteuer auch Vermögen, Immobilien, Abfindungen oder Erbschafts- und Schenkungsfragen eine Rolle spielen. In solchen Situationen geht es häufig nicht nur um die Erklärung, sondern auch um Planung und Gestaltung.
Ab wann lohnt sich eine laufende private Beratung bei Ihnen?
Sinnvoll wird eine laufende Begleitung in der Regel, wenn Vermögenswerte, Immobilien oder besondere Einkünfte dazu führen, dass steuerliche Entscheidungen spürbare Auswirkungen haben. Dann hilft es, Entwicklungen im Blick zu behalten, statt nur einmal im Jahr rückwirkend zu erklären.
Übernehmen Sie auch reine Arbeitnehmerfälle ohne weitere Besonderheiten?
Unsere besondere Stärke liegt bei privaten Situationen mit zusätzlichen Themen wie Vermietung, Kapitalvermögen, Abfindungen oder größeren Vermögenswerten. Für sehr einfache Arbeitnehmerfälle ohne weitere Besonderheiten sind andere Kanzleien meist die passendere und wirtschaftlichere Lösung.
Unterstützen Sie bei vermieteten Immobilien und Immobilienbeständen?
Ja. Wir begleiten Sie sowohl bei einzelnen vermieteten Objekten als auch bei größeren Immobilienbeständen – mit der zusätzlichen Qualifikation als Fachberater für Immobilienbesteuerung. Dazu gehören Fragen zu Werbungskosten, Abschreibungen, Halte- und Spekulationsfristen sowie zur steuerlichen Einordnung geplanter An- und Verkäufe.
Beraten Sie zu Erbschaft, Schenkung und Vermögensübertragungen?
Ja. Fragen zur Vermögensübertragung – ob zu Lebzeiten oder im Erbfall – gehören zu unseren Themen. Wir zeigen steuerliche Folgen verschiedener Gestaltungen, weisen auf Freibeträge und Fristen hin und unterstützen Sie dabei, Lösungen zu finden, die zu Ihrer familiären Situation passen.
Begleiten Sie die steuerliche Behandlung von Abfindungen und Einmalzahlungen?
Ja. Gerade bei Abfindungen oder größeren Einmalzahlungen ist eine sorgfältige steuerliche Einordnung wichtig. Wir analysieren Ihre Einkommenssituation, prüfen mögliche Gestaltungen – etwa die Fünftelregelung – und machen die Auswirkungen auf Ihre Steuerbelastung nachvollziehbar.
Erstellen und prüfen Sie auch die laufenden privaten Steuererklärungen?
Ja. Wir erstellen Ihre privaten Steuererklärungen, insbesondere wenn sie im Zusammenhang mit Vermögensplanung, Immobilien, Abfindungen oder Nachfolgefragen stehen. Steuerbescheide prüfen wir auf Plausibilität und legen bei Bedarf fristgerecht Einspruch ein.
Wie arbeiten Sie in der Praxis mit Mandanten zusammen?
Wir arbeiten überwiegend digital zusammen: Sie stellen uns Ihre Unterlagen über sichere digitale Kanäle zur Verfügung, wir bereiten alles strukturiert auf und halten Sie über den Stand auf dem Laufenden. Persönliche Gespräche – online oder vor Ort – nutzen wir gezielt dort, wo Entscheidungen anstehen.
Kontakt
Womit können wir Sie unterstützen?
Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Nach einigen Rückfragen können wir besser einschätzen, ob eine direkte Kontaktaufnahme sinnvoll ist, ob wir Ihr Thema zunächst persönlich prüfen oder ob wir Ihnen offen zurückmelden, wenn Ihr Anliegen nicht zu unserem Beratungsschwerpunkt passt.
In der Regel erhalten Sie innerhalb von 1–2 Werktagen eine Rückmeldung.